H - Zulassung Herstellungsdatum ist maßgeblich

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Moderator: Aston Martin

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rainbow
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H - Zulassung Herstellungsdatum ist maßgeblich

Beitrag von rainbow »

Hallo Oldtimer - Freunde,
um ein Fahrzeug als Oldtimer mit H - Kennzeichen zulassen zu können, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen:
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
So weit so gut, aber was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ? Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt. Beides ist irrig, denn was ist mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Hierzu hat mir unter Datum vom 2.3.2009 die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Behörde schriftlich mitgeteilt, wie die FZV Hand zu haben ist. Ich zitiere wörtlich:
"Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeugals Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes allen diesen Anforderungen gerecht werdende Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
Da ich das Baudatum meines Aston Martin nachweisen konnte war hernach eine Zulassung mit H - Kennzeichen völlig problemlos, obwohl Herstellungs- und Erstzulassungsdatum weit auseinander liegen.

Ich hoffe mit dieser eindeutigen Stellungnahme der Bezirksregierung so manchem Oldie - Fan weitergeholfen zu haben, zumal bekanntlich eine H - Zulassung steuerlich und gegebenenfalls versicherungstechnisch erhebliche Vorteile bringt.

Gruß rainbow
Zuletzt geändert von rainbow am Do 23. Apr 2009, 21:58, insgesamt 4-mal geändert.
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WEBSTER
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Re: H - Zulassung Herstellungsdatum ist maßgeblich

Beitrag von WEBSTER »

Salute,

soweit ich weiß, sollten keine Änderungen/Erweiterungen am Fahrzeug durchgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Produktion nicht ab Werk verfügbar waren.

Möchte man z.B. in einem AM-Modell eine Servolenkung einbauen, aber zum Zeitpunkt der Produktion konnte dieses Feature ab Werk nicht angeboten werden, so sieht es mit der H-Zulassung schlecht aus.

WEBSTER
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