Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Modelljahre 2004- & 2005-

Moderator: Aston Martin

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bertl
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von bertl »

Porsche fährt jeder Gemüsehändler :lol:
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cc4
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von cc4 »

Danke dir :)
Aber du hast Recht, es sind sehr viele unterwegs (so viele Gemüsehändler gibts gar nicht)!
Viele Grüße, Roland.
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Emenay
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von Emenay »

MightyMo hat geschrieben:alles spricht für den AM ;)
Aber wenn du so sehr im Vorfeld über mögliche Reparaturkosten nachdenkst, würde sich evtl. auch ein Kauf erst in einem Jahr anbieten. Dann hast du die Zeit das entsprechende Kapital aufzubauen und kannst etwas ruhiger schlafen nach der Entscheidung...
Vielleicht hast du Recht. Ich werde in jedem Fall darüber nachdenken.
cc4 hat geschrieben:Da es sich bei Porsche um eine privatrechtliche Vereinbarung bei der Porsche approved (Gebrauchtwagen Garantie) handelt, gelten nicht die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung! Darauf bezug sich das Urteil des BGH.
Nein, das hat mit gesetzlicher Gewährleistung nichts zu tun. Das Urteil betrifft die Garantie bei Gebrauchtfahrzeugen. Der BGH führt hierzu aus, dass eine Klausel in den AGB, nach der die regelmäßige Wartung bei bestimmten Werkstattbetrieben (bspw. Vertragshändlern) vorgenommen werden muss, den Käufer unangemessen benachteiligt und damit gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist. Eine Ausnahme bestehe lediglich bei einer Garantie beim Neuwagenkauf, sofern diese nicht explizit dazugekauft (= auf der Rechnung separat ausgewiesen) wird.

(Urteil im Originalwortlaut; Zusammenfassung)
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harvensaenger
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von harvensaenger »

bertl hat geschrieben:Porsche fährt jeder Gemüsehändler :lol:
Vorsichtig Freundchen,im weitesten Sinne vertrete ich diese Branche :P

Ist in jedem Fall ehrlicher als mit Drogen,Geld oder Versicherungen zu Handeln. :D
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cc4
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von cc4 »

Man muss unterscheiden zwischen

a) gesetzlichem Gewährleistungsanspruch, den es bei Kauf bei einem gewerblichen Anbieter auch bei gebrauchten Fahrzeugen gibt und für den der (gewerbliche) Verkäufer "gerade stehen" muss, unabhängig davon, ob er seinen Verpflichtungen (meist dann über die gesetzlichen Vorgaben hinaus) im Fall des Falles selbst nachkommt oder dies über eine "Versicherung" abfedert und

b) einer Garantie, die der gewerbliche Verkäufer (oder ein Privatmann im Vorfeld, z.B. im Rahmen der Porsche approved bei einem von dir ebenfalls diskutierten 997 Turbo) für das Auto abschließt, um wie unter a) angeführt sich selbst ggü. Ansprüchen des Käufers abzusichern. Hier gelten die individuellen Vereinbarungen der Versicherungsbedingungen, die du akzeptierst hast. So führt wie dir ja bekannt ist, die Verwendung von nicht OEM-Teilen bei Porsche approved zum Regulierungsausschluss, selbst wenn die Teile absolut nichts mit dem Schaden zu tun haben. Der entsprechende Garantievertrag wird (inkl. aller Voraussetzungen) separat abgeschlossen (was mittlerweile die Regel ist).

Wenn also im gesetzlichen Gewährleistungszeitraum ein regulierungspflichtiger Schaden eintritt, kannst du ersatzweise immer noch auf die gesetzliche Regelung bei Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer unabhängig von der separat abgeschlossenen Versicherung zurück greifen.

Um auf den konkreten Fall bei Porsche (approved ist ein Produkt der Allianz) zurückzukommen, anbei die Bedingungen, Stand 2018: die nicht "unsachgemäße" Behandlung bei einem nicht für die Betreuung anerkannten Betrieb müsste ggf. nachgewiesen werden. Insofern ist dein zitiertes Urteil aufgearbeitet.
Das kann schon damit beginnen, dass die meisten Fachwerkstätten, die Systeme (PIWIS bei Porsche) nicht haben, um alle Ebenen des Fehlerspeichers bei einem vorschriftsmäßigen Kundendienst auszulesen (siehe Punkt (4) und (5)).
Bild

P.S. Viel Spaß bei der 997tt Probefahrt!
Viele Grüße, Roland.
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Emenay
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von Emenay »

cc4 hat geschrieben:Man muss unterscheiden zwischen

a) [...]

b) [...]
Hi Roland,

das weiß ich alles, und deswegen kann ich mich nur wiederholen: Das BGH-Urteil hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun. Das hattest du in deinem Post von gestern morgen geschrieben, daher die Klarstellung.

Will deswegen aber keinen Streit vom Zaun brechen. Vielleicht habe ich deinen Post ja auch falsch verstanden und wir reden aneinander vorbei.

Lg,
MA
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cc4
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von cc4 »

Nein, kein Thema. Ich wollte das Thema Garantie nur aktualisiert klarstellen, insbesondere da du dich auch für Porsche interessierst.
Die Bedingungen, vor dem Hintergrund der Anreize, gerade beim Turbo einige Optimierungen vorzunehmen, sind nicht unproblematisch!
Viele Grüße, Roland.
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Emenay
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von Emenay »

cc4 hat geschrieben:Nein, kein Thema. Ich wollte das Thema Garantie nur aktualisiert klarstellen, insbesondere da du dich auch für Porsche interessierst.
Die Bedingungen, vor dem Hintergrund der Anreize, gerade beim Turbo einige Optimierungen vorzunehmen, sind nicht unproblematisch!
Hi, danke dafür. Hab mir das Bild gerade angeschaut. Haben also in der Tat das Urteil berücksichtigt. Ist in der Porsche-Community aber offenbar noch nicht ganz angekommen, wenn ich mir die Threads durchlese. Da kursiert noch weitverbreitet der Glaube, man müsse (laut der Bedingungen, die Rechtslage mal ganz außen vor) die Wartungen im PZ durchführen lassen, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren. :|

Wenn ich Approved nehmen würde, würde ich wohl gar keine Änderungen am Fahrzeug durchführen lassen (ggf. mit Ausnahme der Rückleuchten, die man ja schnell wieder ausgetauscht hat). Einfach zur Stressvermeidung. Aber das hat alles noch Zeit. Bin am Samstag erstmal in Kronberg und schaue mir die AM-Schönheiten an. :D Nach einer Probefahrt werde ich nicht fragen. Kommt mir komisch vor, ein 3/4 vorm etwaigen (!) Kauf, und ich halte nichts davon, dem Verkäufer ein akutes Kaufinteresse vorzuspiegeln.

PS: Dieses Forum hat zu wenig Smileys, um jegliche "Gefühlslage" akkurat auszudrücken :x
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cc4
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von cc4 »

Emenay hat geschrieben: Hi, danke dafür. Hab mir das Bild gerade angeschaut. Haben also in der Tat das Urteil berücksichtigt. Ist in der Porsche-Community aber offenbar noch nicht ganz angekommen, wenn ich mir die Threads durchlese. Da kursiert noch weitverbreitet der Glaube, man müsse (laut der Bedingungen, die Rechtslage mal ganz außen vor) die Wartungen im PZ durchführen lassen, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren. :|
Smileys sind in der Tat dünn gesät 8-)
Zum obigen Punkt nochmal: gerade die Kombination aus Punkt 4 und 5 führt "zwangsläufig" zur Wartung im PZ, obwohl nicht direkt vorgeschrieben.

Viel Spaß in Kronberg :D
Viele Grüße, Roland.
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Olaf_DB9
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Re: Ältere DB9 - eine Kostenfalle?

Beitrag von Olaf_DB9 »

cc4 hat geschrieben:Wenn du dir DAS BUCH zu Aston Martin holst, wirst du lesen, dass gerade die ersten Modelljahre des DB9 einige nicht kurierbare Kinderkrankheiten haben, die dann in den Folgemodellen beseitigt wurden. Das hat sich rumgesprochen und ist somit eingepreist.
Die optischen Anpassungen wurden ja schon genannt.
Hallo,
von welchem Buch genau schreibt Ihr?
Viele Grüße Olaf
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