Garantieverlängerung

Hier passt alles rein was sonst nirgends passt. Egal ob Spass oder Ernst.

Moderator: Aston Martin

Antworten
stoffmütze
Beiträge: 16
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 20:39

Garantieverlängerung

Beitrag von stoffmütze »

Liebe Forumleser
hat jemand Erfahrung mit länderübergreifende Garantieverlängerungen, resp. kann mir jemand sagen auf was man schauen genau schauen muss, damit eine Werksgarantie auch gültig ist? Muss diese von AM auf irgend einem speziellen Formular unterzeichnet sein?
Würde mich über Infos freuen.
Herzlichen Dank
Benutzeravatar
Superman
Beiträge: 1166
Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von Superman »

Halo Stoffmütze,

da Aston Martin zwei unterschiedliche Garantieverlängerungen anbietet welche vom Alter des Fahrzeugs abhängig sind, bräuchte ich für eine genaue Auskunft die letzten 6 Stellen der Fahrgestellnummer. Diesen 6 Stellen kann ich Modell,Typ, Baujahr und Ausstattung entnehmen. Je besser der Input, desto besser der Output.

Mit besten Grüssen
Superman
stoffmütze
Beiträge: 16
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 20:39

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von stoffmütze »

Hallo Supermann
es handelt sich um ein db9 volante 2010.
die Garantieverlängerung wurde in D gemacht und soll aber auch in der CH Ihre Gültigkeit haben.
Kann ich davon ausgehen, wenn Sie von einem Vertragshändler von AM gemacht worden ist, das diese auch in der CH akzeptiert wird?
SCFFDABE2AGB12806 hoffe mit den Angaben kannst Du was anfangen.
herzlichen Gruss Stoffmütze
Benutzeravatar
Superman
Beiträge: 1166
Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von Superman »

Hallo Stoffmütze,

bitte entschuldige die komische Frage aber bist Du sicher, dass es sich bei Deinem Fahrzeug um eine DB9 Volante handelt und bist Du dir sicher, dass der Verkäufer seriös ist? Wenn die Fahrgestellnummer wirklich B12806 am Ende lautet ist dieses Fahrzeug nie bei Aston Martin gebaut worden. Diese Fahrgestellnummer existiert nur als A12806, was bedeutet es müsste ein Coupé folgender Spezifikation sein:

Modell: DB9 Coupe
FIN: SCFFDAAE9AGA12806
Landesspezifikation: Frankreich
Modelljahr: 2010
Lenkung: links
Getriebe: Touchtronic II
Außenfarbe: Pentland Grün
Motor: AM09/26777

Für dieses Fahrzeug besteht keine Garantieverlängerung.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es sich um einen Zahlendreher oder schlicht um ein Verschreiben handelt und verbleibe mit besten Grüssen
Superman
stoffmütze
Beiträge: 16
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 20:39

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von stoffmütze »

Hallo Supermann
jetzt hat Du mich ganz schön ins schwitzen gebracht. Es handelt sich tatsächlich um einen Schreibfehler meinerseits.
Die richtige Nummer lautet B12809. Die Verlängerung sollte 2 Jahre betragen.
Herzlichen Dank für Deine Mühe
Gruss Stoffmütze
Benutzeravatar
Superman
Beiträge: 1166
Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von Superman »

Hallo stoffmütze,

diese Fahrgestellnummer sieht schon wesentlich besser aus. Demnach handelt es sich jetzt um folgendes Fahrzeug:

Modell: DB9 Volante
FIN: SCFFDABE2AGB12809
Landesspezifikation: Deutschland
Modelljahr: 2010
Lenkung: links
Getriebe: Touchtronic II
Außenfarbe: Tungsten Silver
Motor: AM09/26741

Die Werksgarantie läuft am 17.03.2013 aus und geht dann nahtlos über in die „Extended Warranty Premium“ welche am 17.03.2015 endet.

GARANTIEVERLÄNGERUNG - PREMIUM

DECKUNGSUMFANG (AUSSCHLÜSSE UND BEDINGUNGEN)
Im Fall eines gültigen Garantieanspruchs und im Rahmen des Höchstbetrags der Haftung und der Bedingungen In diesem Garantiedokument sind Fehler an sämtlichen ab Werk verbauten Komponenten des Kraftfahrzeugs, mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausschlusse, In Hohe der Kosten für Teile und Arbeitslohn abgedeckt. Die Verpflichtungen des Unternehmens aus dieser Garantie beschränken sich auf Reparatur oder Austausch von Teilen, die sich als fehlerhaft erweisen.

Diese Garantie gilt nicht für:
Karosseriebauteile
Karosseriebauteile wie Schließplatten und Scharniere, die von Zelt zu Zelt gegebenenfalls eingestellt werden müssen.
Bremsbeläge
Die Erneuerung von Bremsbelägen, Bremsklotzen und Bremsscheiben aufgrund allgemeiner Abnutzung oder ungewöhnlich harten Einsatzes der Bremsen.
Kupplungslebensdauer
Die Erneuerung von Kupplungsbauteilen aufgrund von falscher Einstellung, Missbrauch oder allgemeiner Abnutzung.
Verunreinigter Kraftstoff
Die Reinigung von Kraftstoffleitungen, Filtern, Einspritzventilen, Pumpen oder anderen Komponenten der
Kraftstoffversorgungsanlage einschließlich Beschädigung von Komponenten Infolge der Verwendung von falschem oder verunreinigtem Kraftstoff.
Verschiedenes
Bereifung oder Radauswuchtung, allgemeine Einstellarbeiten, Entkokung, Batterien, Glühlampen, Wassereinbruch, Abgasanlage, Wischerarme und Wischerblätter. Bordwerkzeug, Wagenheber, Batterieladegeräte und sonstige Positionen, die mit dem Fahrzeug mitgeliefert werden, jedoch nicht Integraler Bestandteil des Fahrzeugs sind.
Lack/Karosserie
Die gesamte Karosserie, Lackierung, Glas und Zierteile.
Planmäßige Wartung
Diese Garantie gilt nicht für normale Wartungsdienste und den Ersatz von Verschleißteilen, einschließlich der folgenden Teile (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Zündkerzen, Ölfilter, Schmiermittel, Antriebsriemen und andere in Verbindung mit routinemäßigen Wartungsarbeiten verbauten Positionen.
Weiche Ausstattungsteile (einschließlich Cabriolet-Verdecke)
Alterung von weichen Ausstattungs- und Zierteilen aufgrund von Abnutzung und Umwelteinflüssen.
Höchstbetrag der Haftung
Im Fall eines gültigen Garantieanspruchs ist der Höchstbetrag der Haftung für jeden einzelnen Anspruch unbegrenzt bis zu einem maximalen Gesamtbetrag In Höhe des Fahrzeugwerts zum Zeltpunkt der Registrierung der Garantie.
Verlängerung der Garantie
Diese Garantie ist verlängerbar, vorbehaltlich der Genehmigung und eines Fahrzeugalters von weniger als fünf Jahren am Ende des laufenden Garantiezeitraums. Für mehr als fünf Jahre alte Fahrzeuge wird die Garantieverlängerung Extended Warranty – Plus angeboten. Näheres hierzu erfahren Sie bei ihrem örtlichen Aston Martin Vertragspartner.

Eine schriftliche Bestätigung der Garantieverlängerung ist nicht nötig, da diese Daten im „Aston Martin Dealer Communication System“ für jeden Händler einsehbar sind. Sie ist gültig in allen Ländern Europas in denen sich ein Aston Martin Vertragspartner befindet. In dieser Garantie enthalten ist gleichfalls die sogenannte „Road Side Assistance“, welche im Falle des Liegenbleibens das Fahrzeug zum nächsten autorisierten Aston Martin Vertragspartner verbringt. In welchen Ländern Europas dieser Notdienst, zu welchen Bedingungen, greift, kannst Du der Bedienungsanleitung ab Seite B.2, entnehmen.

Leider sind die Schweizer Händler teilweise etwas verschnupft, da sie aufgrund der Währungsparitäten, im Verkauf, Kunden an die Deutschen Händler verlieren. Mir ist zu Ohren gekommen, dass sie im Garantiefalle Kunden mit der Aussage zur Kasse bitten, dass der zur Begleichung der Reparaturrechnung fällige Betrag rückerstattet wird, wenn Aston Martin die Garantierechnung beglichen hat. Sollte Dir dies passieren lass es mich bitte wissen. Ich helfe Dir dann die Angelegenheit mit den entsprechenden Personen in Gaydon zu regeln.

Wichtig für Dich ist das Folgende

BEI NICHTEINHALTUNG DER WARTUNGSPLÄNE VON ASTON MARTIN KANN DIESE GARANTIE ERLÖSCHEN.
Eine maximale Abweichung von 1.000 Meilen (1.600 km) nach oben oder unten von dem laut Wartungsplan vorgeschriebenen Kilometerstand bzw. von vier Wochen vor oder nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitintervalls ist zulässig.

Ich glaube, das sind erst einmal die wichtigsten Punkte. Solltest Du noch weitere Fragen haben, stehe ich wie immer gern zur Verfügung.

Mit besten Grüssen
Superman
stoffmütze
Beiträge: 16
Registriert: Fr 18. Jan 2013, 20:39

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von stoffmütze »

Hallo Superman
Ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Info und Deine Mühe.
Wir haben mittlerweilen sogar die offizielle Bestätigung aus England erhalten, und freuen uns nun auf eine schneefreie Zeit damit wir endlich losdüsen können.

danke und gruss
jottiwi
Beiträge: 53
Registriert: So 6. Jan 2013, 06:02
Wohnort: Köln

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von jottiwi »

Hallo,

Eine Frage zur Anschlussgarantie.
ist es tatsächlich so dass Aston Martin keine Garantie gegen Rost an der Karosserie gibt ??
Unfassbar , bei mir ist gerade an zwei stellen korrosion zu sehen 1 am aussenspiegel an der halterung schon so weit dass diese schwarze beschichtung/lackierung ab ist und der Spiegel beim ein und ausklappen schon hakt und 2 an der seitenwand an der stelle wo diese den verdeckkasten trifft und wo von innen korrosion herauswächst.
Hab einen 2009er V8 Vantage Roadster und nach der werksgarantie die premium anschlussgarantie abgeschlossen... bin schon ziemlich enttäuscht ... Marken wie VW OPEL ODER AUDI geben da garantien bis zu 10 jahren :-(

Gruß
Benutzeravatar
Superman
Beiträge: 1166
Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von Superman »

Hallo jottiwi,

Marken wie VW, AUDI oder OPEL gewähren eine Durchrostungsgarantie von Innen nach Außen und das bis zu 10 Jahren. Dies garantiert Aston Martin ebenfalls. Hier der entsprechende Auszug aus der Bedienungsanleitung:

"Korrosionsschutzgarantie

Die Karosserie des Fahrzeugs ist durch eine Korrosionsschutzgarantie geschützt. Falls ein Teil der Karosserie des Fahrzeugs durchrostet, wird (werden) das (die) betreffende(n) Blech(e) repariert oder erneuert. Der Begriff „Durchrosten“ bezieht sich auf ein Loch in der Karosserie, das durch Korrosion von innen verursacht wird.

Garantielaufzeit

Die Laufzeit aller Garantiearten beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug dem ersten Kunden übergeben wird. Die Laufzeit der Fahrzeuggarantie beträgt drei Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Die Laufzeit der Korrosionsschutzgarantie beträgt zehn Jahre ohne Kilometerbegrenzung".

Und hier der entsprechende Auszug bezüglich Lackierung und Korrosionsschutz

"Lackierung und Korrosionsschutz

Aston Martin ist nicht für Reparaturen oder Erneuerungen zuständig, die direkt aus folgenden Gründen erforderlich sind:
• Unterlassung der sachgemäßen Lack- und Karosseriepflege durch regelmäßiges Reinigen gemäß den Anweisungen von Aston Martin
• Faktoren, die sich der Einflussnahme seitens Aston Martin entziehen, wie Umweltgefahren (Luftverschmutzung,
Sturmschäden, saurer Regen) und -schäden (Steinschlag, Kratzer und Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel)
• Verwendung von Materialien bzw. Methoden, die von Aston Martin nicht genehmigt wurden, bei Unfallreparaturen
• Änderungen am Fahrzeug abweichend von der Originalspezifikation von Aston Martin
• Unterlassung der rechtzeitigen Behebung von Lack- oder Korrosionsschäden gemäß den Fahrzeugunterlagen durch
einen Vertragshändler bei der Jahresinspektion"

Mit besten Grüssen
Superman
donam
Beiträge: 9
Registriert: Mo 27. Jan 2014, 17:06

Re: Garantieverlängerung

Beitrag von donam »

Danke für den detaillierten input! :)

LG
Antworten