Re: Klappensteuerung mit Fernbedienung
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 22:52
Die Klappensteuerung ist absolut legal und zugelassen. Viele Sportwagen haben eine solche Klappensteuerung. In der Regel werden die Klappen ab einer Drehzahl von ca 4000 Umdrehungen/min geöffnet. Dies ist der Moment, ab welchem bei der Fahrzeugzulassung keine Lärmmessungen mehr durchgeführt werden. Dies ist auch im EU-Raum so...Mochi hat geschrieben:Hallo zusammen
Mich hat das Aston Martin Fieber gepackt! Bis jetzt wars nur ein Traum, doch nun schaue ich mich sehr intensiv auf dem Markt um nach einem Vantage. Wie schon einige andere Forenteilnehmer schwanke ich zwischen dem 4.3l und dem 4.7l -der Preisunterschied (zumindest in der Schweiz) ist schon beträchtlich...
Meine zwei Fragen zu diesem Thread: Ist die Klappensteuerung bei beiden Modellen möglich, oder wurde die Klappe erst beim 4.7l eingebaut bzw. mittels Sicherung deaktivierbar? Ich gehe mal davon aus, dass die Deaktivierung von Seiten der Behörde nicht erlaubt ist. Baut ihr zur Vorführung des Vantage die Klappensteuerung aus?
Mochi
Wenn du aus der Schweiz kommst, dann schau dir mal den Beitrag der gestrigen Rundschau bzgl der Motorräder an. Ist genau das selbe Prinzip. Einfach, dass sich die CH-Medien und Politiker sich auf die Motorräder eingeschossen haben und uns Sportwagen-Fahrer (im Moment noch) in Ruhe lassen.
Bezüglich 4.3 oder 4.7. Kommt auch darauf an, ob du das Fahrzeug bis zur Verschrottung behalten willst, oder beabsichtigst diesen in ein paar Jahren wieder zu verkaufen. Der Wiederverkaufswert für einen 4.3 liegt dann wohl deutlich tiefer als beim 4.7.
Ich wollte zuerst auch aus Preisgründen einen 4.3, habe dann aber etwas länger gespart und auf einmal war ein "Schnäppchen" auf dem Markt und ich habe mir den Traum erfüllt! Glaub mir, es lohnt sich